Sie wollen austreten -?

Bedenken Sie: Mieterhöhung, Probleme bei der Untervermietung, Streit mit dem Vermieter und unerwartete Kündigung können Sie jederzeit überraschen. – Sprechen Sie mit uns.


Sie können zum Ablauf der Mindestmitgliedschaft von 2 Jahren erstmals austreten. Dann im Jahresrhythmus.

Die Kündigung muss schriftlich 3 Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres dem Vorstand vorliegen.
(siehe Satzung § 5 Abs. 1 und 2)