Jeder Mieter oder Nutzer einer Wohnung kann Mitglied im Mieterverein werden.

(siehe Satzung § 3)


Grundbedingung für eine Mitgliedschaft ist die schriftliche Anerkennung der gültigen Vereinssatzung. Das ist mit der Unterschrift auf der Beitrittserklärung gegeben.

Nach Eingang der Beitrittserklärung, der einmaligen Aufnahmegebühr 12,00 €sowie des ersten Mitgliedsbeitrags 86,00€ (insges. = 98,00 Euro ), sind Sie automatisch ordentliches Vereinsmitglied. Umgehend erhalten Sie eine Kopie der Beitrittserklärung und den Mitgliedsnachweis.